Erbrecht

 

Wir unterstützen insbesondere bei:

 

  • der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen

  • der Gestaltung von Patientenverfügungen und Vollmachten

  • vorweggenommener Erbfolge durch lebzeitige Übertragung von Vermögen

  • der Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen

  • der Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung und Verwaltung von Familienvermögen

  • Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften

  • alternativer Streitbeteiligung und Prozessführung in streitigen Erbangelegenheiten